Uploaded August 2020 | Updated September 2026, 17 hours ago
Ausschnitt aus der Podiumsdiskussion am 9. Juli 2020
Obwohl Unternehmen heute bereits international geltenden menschenrechtlichen Sorgfaltsstandards unterliegen, sind diese leider noch nicht verbindlich. Noch in dieser Legislaturperiode könnte dazu ein Lieferkettengesetz in Deutschland verabschiedet werden. In diesem Ausschnitt aus unserer Webinar-Podiumsdiskussion gehen wir daher der Frage nach, was die Debatte um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Rüstungsunternehmen bedeutet. Dazu werden die bereits existierenden menschenrechtlichen Standards vorgestellt und anschließend, anhand des Beispiels illegaler Waffenlieferungen aus Deutschland nach Mexiko, der Fokus auf die Rüstungsindustrie gelegt. Denn: Im Jahr 2014 wurden in Guerrero 43 Studenten der Lehramtsuniversität Ayotzinapa durch die örtliche Polizei verschleppt, sechs Menschen wurden getötet und weitere 40 Personen schwer verletzt. Dabei setzten die Sicherheitskräfte trotz Exportverbot G 36-Sturmgewehre der Firma Heckler & Koch ein.
Wie hätte Heckler & Koch — und damit auch andere Rüstungsfirmen — handeln müssen, um im Ausland nicht zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen?
Es diskutieren:
Dr. Carola Hausotter, Koordinatorin des Netzwerks Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko
Dr. Christian Schliemann, Senior Legal Advisor am European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben (Moderation)
Ausschnitt aus der Podiumsdiskussion am 9. Juli 2020
Obwohl Unternehmen heute bereits international geltenden menschenrechtlichen Sorgfaltsstandards unterliegen, sind diese leider noch nicht verbindlich. Noch in dieser Legislaturperiode könnte dazu ein Lieferkettengesetz in Deutschland verabschiedet werden. In diesem Ausschnitt aus unserer Webinar-Podiumsdiskussion gehen wir daher der Frage nach, was die Debatte um menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Rüstungsunternehmen bedeutet. Dazu werden die bereits existierenden menschenrechtlichen Standards vorgestellt und anschließend, anhand des Beispiels illegaler Waffenlieferungen aus Deutschland nach Mexiko, der Fokus auf die Rüstungsindustrie gelegt. Denn: Im Jahr 2014 wurden in Guerrero 43 Studenten der Lehramtsuniversität Ayotzinapa durch die örtliche Polizei verschleppt, sechs Menschen wurden getötet und weitere 40 Personen schwer verletzt. Dabei setzten die Sicherheitskräfte trotz Exportverbot G 36-Sturmgewehre der Firma Heckler & Koch ein.
Wie hätte Heckler & Koch — und damit auch andere Rüstungsfirmen — handeln müssen, um im Ausland nicht zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen?
Es diskutieren:
Dr. Carola Hausotter, Koordinatorin des Netzwerks Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko
Dr. Christian Schliemann, Senior Legal Advisor am European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
Charlotte Kehne, Referentin für Rüstungsexportkontrolle bei Ohne Rüstung Leben (Moderation)










