Uploaded April 2020 | Updated September 2026, 23 hours ago
Am 23. April 2020 beginnt in Deutschland der weltweit erste Prozess wegen Staatsfolter in Syrien. Angeklagt sind Anwar R. und Eyad A. – zwei ehemalige Funktionäre des Allgemeinen Geheimdienstdirektorats von Syriens Präsident Baschar al-Assad – gegen die die Bundesanwaltschaft im Oktober 2019 beim Oberlandesgericht Koblenz Angklage erhoben hat. Das ECCHR unterstützt Folterüberlebende aus Syrien, die Nebenkläger in dem Verfahren sind. 16 Syrer*innen, die das ECCHR betreut, hat das Bundeskriminalamt im Zuge der Ermittlungen des Generalbundesanwalts bereits als Zeug*innen vernommen. Neun von ihnen wollen sich dem Verfahren als Nebenkläger*innen anschließen.
Das ECCHR-Pressebriefing zum Verfahren in Koblenz fasst die wichtigsten Punkte des Falls zusammen.
Am 23. April 2020 beginnt in Deutschland der weltweit erste Prozess wegen Staatsfolter in Syrien. Angeklagt sind Anwar R. und Eyad A. – zwei ehemalige Funktionäre des Allgemeinen Geheimdienstdirektorats von Syriens Präsident Baschar al-Assad – gegen die die Bundesanwaltschaft im Oktober 2019 beim Oberlandesgericht Koblenz Angklage erhoben hat. Das ECCHR unterstützt Folterüberlebende aus Syrien, die Nebenkläger in dem Verfahren sind. 16 Syrer*innen, die das ECCHR betreut, hat das Bundeskriminalamt im Zuge der Ermittlungen des Generalbundesanwalts bereits als Zeug*innen vernommen. Neun von ihnen wollen sich dem Verfahren als Nebenkläger*innen anschließen.
Das ECCHR-Pressebriefing zum Verfahren in Koblenz fasst die wichtigsten Punkte des Falls zusammen.










