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youknow | Bundespräsidentenwahl Österreich in 3 Minuten erklärt @youknow_gmbh | Uploaded April 2016 | Updated October 2024, 11 hours ago.
Österreicher aufgepasst! Am 24. April 2016 steht die Wahl zum neuen Bundespräsidenten in Österreich an. Welche Aufgaben den Nachfolger erwartet und welche Kompetenzen das neue Staatsoberhaupt von Österreich mitbringen wird, das erklären wir euch in diesem handmade Erklärfilm.


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Wie die Zeit vergeht: Unser Bundespräsident Heinz Fischer hat zwei Amtsperioden hinter sich und muss jetzt seinen Platz räumen. Die neuen Kandidaten stehen schon bereit. Aber: Welche Aufgaben erwarten den Nachfolger? Was darf er und von wem ist er abhängig? Wir zeigen die wichtigsten Kompetenzen des Bundespräsidenten im Überblick.

Als Staatsoberhaupt repräsentiert er Österreich in der ganzen Welt. Er macht Staatsbesuche, gibt Empfänge, hält Reden und verleiht Auszeichnungen.
Und: Er hat die Aufgabe, eine moralische Instanz für das Land zu sein. Denn anders als die Abgeordneten steht er objektiv über dem politischen Alltag und kann überparteilich Stellung zu kritischen Themen nehmen. Bei Heinz Fischer sah das in der Praxis zum Beispiel so aus: 2011 forderte er hinsichtlich der Korruptionsvorwürfe um Eurofighter, Telekom und Ernst Strasser strengere Gesetze und eine lückenlose Aufklärung.

Aber der Bundespräsident hat auch aktive politische Funktionen: Er hat die große Ehre, den Bundeskanzler zu ernennen. Im Prinzip ist er dabei komplett frei in seiner Wahl. Das klingt nach viel Macht, oder? In der Theorie ja, in der Praxis nein! Weil üblicherweise der Chef der stärksten Parlamentspartei mit der Regierungsbildung beauftragt wird, ist die Ernennung des Kanzlers eher ein symbolischer Akt.

Darüber hinaus ernennt der Bundespräsident auch die Minister, die der Kanzler ihm vorschlägt. Zwar darf der Präsident die Kandidaten ablehnen – das ist aber sehr unüblich. Sollten sich Kanzler und Präsident tatsächlich einmal nicht einigen, müsste eine Volksabstimmung darüber entscheiden, ob der Bundespräsident abgesetzt wird. Auf der anderen Seite kann er den Kanzler und die gesamte Regierung entlassen. Das geschah allerdings noch nie.

Noch dazu ist der Bundespräsident Krisenmanager: Wenn sich für Gesetzesvorlagen dauerhaft keine Mehrheit im Nationalrat findet, kann die Regierung den Bundespräsidenten auffordern, den Nationalrat aufzulösen. Das ebnet in politischen Patt-Situationen den Weg für Neuwahlen.

Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehört auch zu prüfen, ob ein Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Ist das der Fall, kann er ein Gesetz nicht ablehnen, sondern muss es als sogenannter „Staatsnotar“ unterschreiben. Ein uneingeschränktes Veto-Recht hat er also nicht.

Und sollte der Bundespräsident nicht im Sinne des Volkes handeln, kann der Nationalrat seine Absetzung durch eine Volksabstimmung einleiten.

Wir sehen: Der Bundespräsident hat zwar viele Befugnisse, aber auch er wird immer von verschiedenen Instanzen kontrolliert. Er ist eben kein Kaiser, sondern ein wichtiger Teil im demokratischen Gleichgewicht.
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